Stand: 12.06.2021
Organisatorisches
Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten des Vereinsgeländes und die Teilnahme an Veranstaltungen untersagt.
Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Ein-malhandtücher ist gesorgt.
Vor und nach der Veranstaltung (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auch im Outdoor-Bereich.
Nach Benutzung von vereinseigenen Sportgeräten / Booten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.
Geräteräume / Bootsschuppen werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z.B. Boote) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen zur Testung
Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis, Im-munität nach durchgemachter Covid-19-Erkrankung oder vollständig Geimpfte betreten.
„Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins.
Boote werden nur durch mehrere Personen desselben Hausstandes oder mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen mit jeweils gültigem aktuellen Negativtest bzw. Impfnachweis besetzt.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m hingewiesen.
Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 m ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen
Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden.
Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu jederzeit eingehalten werden kann.
In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mindestens einmal täglich gereinigt.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf während des Aufenthaltes auf dem Boot abgenommen werden (vgl. Besetzung der Boote, Testmaßnahmen).
Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung auf den Booten unterschritten werden.
Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
Am Wettkampf dürfen nur Segler teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
Auch für die Segler gilt die Nachweispflicht von negativen Tests oder einer Immunisierung. Dies wird durch eine Überprüfung von Ort sichergestellt.
Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer
Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Für Zuschauer auf dem Vereinsgelände gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske ist auch auf dem Sitzplatz zu tragen.
Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
Sämtliche Zuschauer haben einen entsprechenden Testnachweis (PCR- bzw. Schnelltest) oder den Nachweis der Immunisierung (vollständige Impfung, durchgemachte SARS-Cov-2-Infektion in den letzten sechs Monaten) vorzulegen. Selbsttests werden nur akzeptiert, wenn sie vor Ort unter Aufsicht durch den Betreiber bzw. Veranstalter durchgeführt werden.
Auch bei Zuschauern, welche sich auf dem Vereinsgelände befinden, wird eine Kontaktdatennachverfolgung sichergestellt (Datenerfassung).
Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Durch Einweiser, Absperrungen, etc. wird sichergestellt, dass es auch auf dem vorhandenen Parkplatz zu keinen Menschenansammlungen und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m kommt.
Dr. med. Alexander Zeiss
Finanzvorstand, Hygienebeauftragter